Wir Karl Theodor, von Gottes Gnaden, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des heilig römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst ... Entbiethen Männiglich, der von gegenwärtig-gnädigsten Generalmandat Wissenschaft haben muß, Unsre Gnad und Gruß zuvor. Es ist zwar in dem Codice Maximilianeo criminale part. 1. cap. 9. XA7. 5. mit Mehreren versehen, wie diejenigen Beamten, die in die ihnen anvertraut-landesherrliche-landschaftliche Privat- oder Gemeindegelder pflichtwidrigen Eingrif machen, bestraft werden sollen ...
Wir Karl Theodor, von Gottes Gnaden, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des heilig römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst ... Entbiethen Männiglich, der von gegenwärtig-gnädigsten Generalmandat Wissenschaft haben muß, Unsre Gnad und Gruß zuvor. Es ist zwar in dem Codice Maximilianeo criminale part. 1. cap. 9. XA7. 5. mit Mehreren versehen, wie diejenigen Beamten, die in die ihnen anvertraut-landesherrliche-landschaftliche Privat- oder Gemeindegelder pflichtwidrigen Eingrif machen, bestraft werden sollen ...

Wir Karl Theodor, von Gottes Gnaden, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des heilig römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst ... Entbiethen Männiglich, der von gegenwärtig-gnädigsten Generalmandat Wissenschaft haben muß, Unsre Gnad und Gruß zuvor. Es ist zwar in dem Codice Maximilianeo criminale part. 1. cap. 9. XA7. 5. mit Mehreren versehen, wie diejenigen Beamten, die in die ihnen anvertraut-landesherrliche-landschaftliche Privat- oder Gemeindegelder pflichtwidrigen Eingrif machen, bestraft werden sollen ...

Autor: Karl Theodor, Pfalz, Kurfürst, 1724-1799
Erscheinungsort: S.l.
Erscheinungsjahr: 1781
Anzahl Seiten: 8
Signatur: 2 Bavar. 960,XX,70
Projekt-ID: VD18 14944375-001
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb10319700-7

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Wir Karl Theodor, von Gottes Gnaden, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des heilig römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst ... Entbiethen Männiglich, der von gegenwärtig-gnädigsten Generalmandat Wissenschaft haben muß, Unsre Gnad und Gruß zuvor. Es ist zwar in dem Codice Maximilianeo criminale part. 1. cap. 9. XA7. 5. mit Mehreren versehen, wie diejenigen Beamten, die in die ihnen anvertraut-landesherrliche-landschaftliche Privat- oder Gemeindegelder pflichtwidrigen Eingrif machen, bestraft werden sollen ...

Karl Theodor, Pfalz, Kurfürst, 1724-1799, (1781)
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Version 2.1.16 - HHI V 3.0 [11.03.2019] 0.1/0.55