Nachdeme Ein WolEdler Gestrenger Fürsichtiger und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg Unsere großgünstiggebietende Herren mit beharrlichem Mißfallen vernehmen müssen daß über die ... ringhältige noch einige andere Guldiner wovon zu männigliches Nachricht der eigentliche Halt unter hieunten abgedruckten Figuren ... hereingeschleichet werden auch theils deren ausser Zweiffel gar von falschen Müntzern gemachet worden ... Als haben Dero WohlAdel. Herrlichk. und Gestr. durch bedeuten zu End angefügten Abdruck nicht nur ihre Liebe Burgerschafft ... für solchen ... Treuvätterlich zu warnen sondern auch dieselbe in Krafft dieses gäntzlich zu verbieten nothwendig befunden ...
Nachdeme Ein WolEdler Gestrenger Fürsichtiger und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg Unsere großgünstiggebietende Herren mit beharrlichem Mißfallen vernehmen müssen daß über die ... ringhältige noch einige andere Guldiner wovon zu männigliches Nachricht der eigentliche Halt unter hieunten abgedruckten Figuren ... hereingeschleichet werden auch theils deren ausser Zweiffel gar von falschen Müntzern gemachet worden ... Als haben Dero WohlAdel. Herrlichk. und Gestr. durch bedeuten zu End angefügten Abdruck nicht nur ihre Liebe Burgerschafft ... für solchen ... Treuvätterlich zu warnen sondern auch dieselbe in Krafft dieses gäntzlich zu verbieten nothwendig befunden ...

Nachdeme Ein WolEdler Gestrenger Fürsichtiger und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg Unsere großgünstiggebietende Herren mit beharrlichem Mißfallen vernehmen müssen daß über die ... ringhältige noch einige andere Guldiner wovon zu männigliches Nachricht der eigentliche Halt unter hieunten abgedruckten Figuren ... hereingeschleichet werden auch theils deren ausser Zweiffel gar von falschen Müntzern gemachet worden ... Als haben Dero WohlAdel. Herrlichk. und Gestr. durch bedeuten zu End angefügten Abdruck nicht nur ihre Liebe Burgerschafft ... für solchen ... Treuvätterlich zu warnen sondern auch dieselbe in Krafft dieses gäntzlich zu verbieten nothwendig befunden ... Decretum in Senatu, den 22. Aprilis, 1687.

Luogo di pubblicazione: [Nürnberg]
Anno di pubblicazione: 1687
Numero di pagine: 1
Collocazione: Einbl. V,53 s-33
ID del progetto: VD17 12:703482Z
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100542-7

Nachdeme Ein WolEdler Gestrenger Fürsichtiger und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg Unsere großgünstiggebietende Herren mit beharrlichem Mißfallen vernehmen müssen daß über die ... ringhältige noch einige andere Guldiner wovon zu männigliches Nachricht der eigentliche Halt unter hieunten abgedruckten Figuren ... hereingeschleichet werden auch theils deren ausser Zweiffel gar von falschen Müntzern gemachet worden ... Als haben Dero WohlAdel. Herrlichk. und Gestr. durch bedeuten zu End angefügten Abdruck nicht nur ihre Liebe Burgerschafft ... für solchen ... Treuvätterlich zu warnen sondern auch dieselbe in Krafft dieses gäntzlich zu verbieten nothwendig befunden ...

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