OBwoln ein Edler Ehrnvester Rath dieser Stadt, Ihrer lieben Burgerschafft, zu mehrmaln, durch offentlich Verruffungen, die hochbeschwer: und gefährliche Zeitten und Läufften, welche der Allmächtige GOtt unserer vielfältigen in den Himmelschreyenden schweren Sünden halben, auß gerechtem Zorn, nun viel Jahr hero, über diese Stadt verhänget, zu erkennen geben, und dardurch männiglich von allen Sünden ab: und zu einem Bußfertigen Gottseeligen Leben, auß Vätterlicher Wolmainung anmahnen lassen, Dahero auch, in ungezweiffelter Hoffnung gestanden, es würden solche Obrigkeitliche Vermahnungen, in schuldige obacht genommen, und denselben gehorsamlich nachgelebet werden ...
OBwoln ein Edler Ehrnvester Rath dieser Stadt, Ihrer lieben Burgerschafft, zu mehrmaln, durch offentlich Verruffungen, die hochbeschwer: und gefährliche Zeitten und Läufften, welche der Allmächtige GOtt unserer vielfältigen in den Himmelschreyenden schweren Sünden halben, auß gerechtem Zorn, nun viel Jahr hero, über diese Stadt verhänget, zu erkennen geben, und dardurch männiglich von allen Sünden ab: und zu einem Bußfertigen Gottseeligen Leben, auß Vätterlicher Wolmainung anmahnen lassen, Dahero auch, in ungezweiffelter Hoffnung gestanden, es würden solche Obrigkeitliche Vermahnungen, in schuldige obacht genommen, und denselben gehorsamlich nachgelebet werden ...

OBwoln ein Edler Ehrnvester Rath dieser Stadt, Ihrer lieben Burgerschafft, zu mehrmaln, durch offentlich Verruffungen, die hochbeschwer: und gefährliche Zeitten und Läufften, welche der Allmächtige GOtt unserer vielfältigen in den Himmelschreyenden schweren Sünden halben, auß gerechtem Zorn, nun viel Jahr hero, über diese Stadt verhänget, zu erkennen geben, und dardurch männiglich von allen Sünden ab: und zu einem Bußfertigen Gottseeligen Leben, auß Vätterlicher Wolmainung anmahnen lassen, Dahero auch, in ungezweiffelter Hoffnung gestanden, es würden solche Obrigkeitliche Vermahnungen, in schuldige obacht genommen, und denselben gehorsamlich nachgelebet werden ... In Senatu 25. Maij, Anno 1637

Erscheinungsort: [Nürnberg]
Erscheinungsjahr: [1637]
Anzahl Seiten: 1
Signatur: Einbl. V,36 v-108 a
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099257-5

OBwoln ein Edler Ehrnvester Rath dieser Stadt, Ihrer lieben Burgerschafft, zu mehrmaln, durch offentlich Verruffungen, die hochbeschwer: und gefährliche Zeitten und Läufften, welche der Allmächtige GOtt unserer vielfältigen in den Himmelschreyenden schweren Sünden halben, auß gerechtem Zorn, nun viel Jahr hero, über diese Stadt verhänget, zu erkennen geben, und dardurch männiglich von allen Sünden ab: und zu einem Bußfertigen Gottseeligen Leben, auß Vätterlicher Wolmainung anmahnen lassen, Dahero auch, in ungezweiffelter Hoffnung gestanden, es würden solche Obrigkeitliche Vermahnungen, in schuldige obacht genommen, und denselben gehorsamlich nachgelebet werden ...

([1637])
Image 00001

Version 2.1.16 - HHI V 3.0 [11.03.2019] 0.1/0.55