Wir Verordnete Stathaltere des Stifftz Münster, Thun hiemit kundt vnd geben zuwissen, allen vnnd jeden dieses Stiffts ... auff gehaltenen gemeinem Landtage, nach jnhalt domals auffgerichteten Abschiedts, eine gemeine Kerspelschatzung gewilligt, ...
Wir Verordnete Stathaltere des Stifftz Münster, Thun hiemit kundt vnd geben zuwissen, allen vnnd jeden dieses Stiffts ... auff gehaltenen gemeinem Landtage, nach jnhalt domals auffgerichteten Abschiedts, eine gemeine Kerspelschatzung gewilligt, ...

Wir Verordnete Stathaltere des Stifftz Münster, Thun hiemit kundt vnd geben zuwissen, allen vnnd jeden dieses Stiffts ... auff gehaltenen gemeinem Landtage, nach jnhalt domals auffgerichteten Abschiedts, eine gemeine Kerspelschatzung gewilligt, ... Geben zu Munster, ... am funften obgemelter monats Nouembris. Im jahr Funffzehenhunert Neuntzig vnd zwei

Publishing place: [S.l.]
Year published: 1592
Pages: 1
BSB Call Nr.: Einbl. XI,852
URN: urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095822-5

Wir Verordnete Stathaltere des Stifftz Münster, Thun hiemit kundt vnd geben zuwissen, allen vnnd jeden dieses Stiffts ... auff gehaltenen gemeinem Landtage, nach jnhalt domals auffgerichteten Abschiedts, eine gemeine Kerspelschatzung gewilligt, ...

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