Toate segmentele

din Maximilian:Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis. Oder Neu Verbessert- und Ergänzt- Chur-Bayrisches Land-Recht, Welches Alle zur bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit gehörige Materien, so viel nicht schon in dem bereits Ao. 1751. respectivè 1753. neu-eröfneten Codice Criminali und Judiciario besonders hievon enthalten ist, sowohl nach denen Gemein- als Statutarischen Rechts-Grundsätzen, mit durchgängiger Applicirung der Ersten auf die Letztere, wie auch mit nöthiger Entscheid- oder Supplirung deren vorhin entweder in Thesi strittig und zweifelhaft oder defectus befundener Stellen, benebst dem am Ende beygefügten Lehen-Recht in sich begreift, Sohin mit Einschluß obgedacht- neuer Gerichts- und Criminal-Ordnungen ein kurz- deutlich- ordentlich- und vollständiges Systema Juris Privati Universi, Wie solches in hiesigen Chur-Landen dermahlen üblich und eingeführt ist, In IV. Theilen, XLIX. Capituln, Doch allerweegen in ganz natürlich- und ungezwungnen Zusammenhang darstellt (München 1756)

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